Feuer? Welche Versicherung deckt welchen Schaden ab und wann werden Kürzungen angebracht?

Advent, Advent, der Adventskranz brennt ‘ Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. …‘ Dieses Kinderlied zur Weihnachtszeit haben Sie sicher auch schon vernommen oder gar mal mitgesungen. Der besungene Adventskranz soll uns auf die Vorweihnachtszeit einstimmen und löst bei vielen die Vorfreude auf das Weihnachtsfest aus. Wenn man den leuchtenden Kerzen so zuschaut, vergisst man allerdings auch schnell, dass die Adventskränze im Grunde genommen nur aus schnell vertrocknenden Tannenästen bestehen, die zudem gern mit leichtentzündlicher Dekoration bestückt wurden. Wenn nun also nicht nur ein ‘Lichtlein’ brennt, sondern der ganze Adventskranz in Flammen steht, ist schnelles Handeln gefragt. Ansonsten steht nicht wie im Liedtext angegeben das Christkind vor der Tür, sondern die Feuerwehr. Feuer in der Hausratsversicherung Sollte das Unglück doch passiert sein und der Adventskranz hat sich entzündet, bleibt nach dem Löschen des Feuers meist ein Schaden zurück, der nicht weggeputzt werden kann - sei es auch nur der Tisch, auf dem der Kranz gestanden ist. Dies ist nur ein Beispiel, weswegen sich eine Hausratsversicherung lohnt. Es muss kein Grossbrand entstehen, damit Deckung über die Gefahr Feuer in der Hausratsversicherung besteht. Da die Kerze des Adventskranzes ein offenes Feuer gemäss der Definition der Versicherungsbedingungen darstellt, wäre bei einem daraus entstehenden Schaden Versicherungsdeckung gegeben. Ist der Tisch oder Teile davon verbrannt, würde die Versicherungsgesellschaft den Ersatz eines gleichwertigen Tisches entschädigen. Russbildungen, Löschschäden, Schäden an der gemieteten Wohnung Konnte der brennende Adventskranz doch nicht so schnell gelöscht werden und wurde durch immense Rauchbildung die Räume durch Russbildung beschädigt oder durch den Einsatz von Feuerlöscher weiteres Mobiliar beschmutzt, so werden auch hierfür die Kosten zur Wiederherstellung übernommen. Allerdings greift hier je nach beschädigter Sache nicht nur die Hausratsversicherung. Weiteres beschädigtes oder beschmutztes Mobiliar wird über die Hausratsversicherung übernommen. Hierbei wird geprüft, ob die Sachen allenfalls noch brauchbar sind und nur repariert/ speziell gereinigt werden müssen oder tatsächlich ein Ersatz notwendig ist. Entsprechend fällt die Entschädigung auf den Ersatz oder auf die aufzuwendenden Kosten aus. Die durch Russ geschädigten Wände hingegen werden je nach Eigentumsverhältnis über die Gebäudeversicherung (wenn der Hausbewohner gleichzeitig Eigentümer ist) oder über die Haftpflicht (bei einer gemieteten Wohnung) abgegolten. Abzüge bei der Entschädigung Wie man merkt, ist eine Hausratsversicherung durchaus sinnvoll. Allerdings werden im Schadenfall auch Abzüge seitens der Versicherungsgesellschaften verrechnet. So wird je nach vertraglicher Vereinbarung allfällige Selbstbehalte aus den greifenden Versicherungen fällig. Auch ein Abzug eines allfälligen Restwertes der zu ersetzenden Sachen wird bei der Entschädigung berücksichtigt. Genauso wird die Entschädigung bei nicht mehr gebrauchten Sachen oder Leistungen aus der Haftpflichtversicherung nach dem Zeitwert der beschädigten Sache berechnet. Auf diese Weise möchte man eine ungerechtfertigte Bereicherung des Versicherungsnehmers und auch die Bereitschaft zur Inkaufnahme von Schäden verhindern (So wird beispielsweise die Versicherung nicht die vollen Kosten ohne Abzüge für einen nigelnagelneuen Tisch übernehmen, wenn der abgebrannte Tisch 50 Jahre alt und mit etlichen Gebrauchsspuren versehen war.) Zudem ist je nach Schadenhergang und vertraglicher Vereinbarung mit einer Kürzung der Entschädigungssumme zu rechnen (zum Beispiel, wenn die brennende Kerze über längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen wurde oder gar die Wohnung Hausratsversicherung - Danksagung währenddessen verlassen wurde). Der Kürzung aufgrund Grobfahrlässigkeit kann allerdings entgegengewirkt werden, in dem der Grobfahrlässigkeitsverzicht mitversichert wird. Neben der Kürzung aufgrund Grobfahrlässigkeit kann auch eine Kürzung aufgrund Unterversicherung des Hausrats erfolgen. Das bedeutet, wenn die Versicherungssumme nicht dem eigentlichen Gesamtwert des Hausrats entspricht, wird eine ins Verhältnis gesetzte Kürzung der Entschädigung vorgenommen. Um eine Kürzung aufgrund geringer Abweichungen zu vermeiden, haben einige Gesellschaften bereits einen Unterversicherungsverzicht in den Bedingungen hinterlegt oder bietet dies als Zusatz an. Hier ist allerdings nur ein Verzicht von Abweichungen geringer Höhen (meistens um die 10%). Ansonsten kann eine Unterversicherung nur entgangen werden, indem die korrekte Summe des Gesamtwerts versichert wird. Trotz etwaiger Abzüge ist eine Hausratsversicherung absolut sinnvoll, da immer noch der überwiegende Teil des Schadens übernommen und so der Geldbeutel des Kunden geschont wird. Quelle: Dieser Bericht erschien im Dezember 2020 in den News der BSC, Broker Service Center Schöftland.