Leasing-Auto zurückgeben: Darauf sollten Sie achten
Die Freude über Ihr neues Leasing-Fahrzeug ist gross – doch dann erhalten Sie eine unerwartete Rechnung für das Vorgänger-Auto. Wir erklären, wie es dazu kommen kann und worauf Sie bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs achten sollten.
Warum kommt nach der Rückgabe eine Rechnung?
Wenn Sie Ihr Leasingfahrzeug bei der Garage zurückgeben, wird es instandgesetzt. Die Kosten dafür können unerwartet hoch sein. Denn vielen Versicherten ist nicht bewusst, dass bei der Reparatur der Schäden ein Selbstbehalt anfällt – seien es auch nur Kratzer. Je nach Anzahl der Schäden und Höhe des Selbstbehaltes kann die Rechnung schnell deutlich über CHF 1’000 betragen. Deshalb lohnt es sich, die Fahrzeugrückgabe gut vorzubereiten.
Was ist bei der Rückgabe zu beachten?
Idealerweise bereiten Sie die Fahrzeugrückgabe mindestens einen Monat vor Vertragsablauf vor:
Fahrzeug inspizieren
Prüfen Sie Ihr Auto auf sichtbare Schäden und notieren Sie eventuelle Mängel. Wenn Sie bei Zurich Versicherung versichert sind, übernimmt dies gerne einer unserer Fahrzeugexperten kostenlos für Sie – ein Anruf genügt.
Versicherung kontaktieren
Auch bei kleineren Schäden empfehlen wir, dass Sie mindestens 4 Wochen vor Ablauf des Leasingvertrags mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen.
Dokumente sammeln
Für die Rückgabe des Leasingfahrzeugs benötigen Sie neben dem Fahrzeugschlüssel auch diese Unterlagen:
- Leasingvertrag
- Wartungs- und Serviceunterlagen
- Bedienungsanleitung
- Nachweise über durchgeführte Reparaturen
Kilometerstand prüfen
Kontrollieren Sie, ob die im Leasingvertrag vereinbarte Kilometerzahl überschritten wurde. Falls ja, informieren Sie sich über die Kosten von Mehrkilometern und versuchen Sie allenfalls, das Auto weniger zu nutzen.
Termin und Rückgabe
Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Leasinganbieter, um einen Termin zu vereinbaren und den Wagen fristgerecht abzugeben. Andernfalls könnten zusätzliche Kosten anfallen.
Sobald der Wagen inspiziert und abgegeben ist, lassen Sie sich ein Rückgabeprotokoll aushändigen.
Schäden bewerten: Was fällt unter normale Abnutzung?
Nicht jeder kleine Kratzer führt zu überraschenden Mehrkosten. Das Fahrzeug ist zum Fahren da und deshalb kommt es auch zu normalen Abnutzungsspuren. Dazu gehören neben kleinen Kratzern oder Dellen auch die Abnutzung der Reifen und des Innenraums (z.B. Abrieb der Sitze).
Hingegen gelten tiefe Kratzer und Dellen, Schäden durch Unfälle oder Mängel, die die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, nicht als normale Abnutzung. Deshalb können für solche Schäden Zusatzkosten bei der Fahrzeugrückgabe entstehen.