AGB
1. Zweck und Aufgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Klienten und der PVVS Finanzkompetenz AG. Sie gelten subsidiär zu den besonderen Vereinbarungen zwischen den Klienten und der PVVS Finanzkompetenz AG.
Die nachstehenden Bedingungen gelten – soweit sinngemäss anwendbar – auch für Nicht-Klienten, die mit der PVVS Finanzkompetenz AG in geschäftlichem Kontakt stehen oder in geschäftlichen Kontakt treten möchten. Entsprechend finden sich diese Bedingungen auf der Website der PVVS Finanzkompetenz AG, wo ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, insbesondere Beratung, Berechnungen, Tarife und sonstige Daten, und werden vom Klienten vollumfänglich akzeptiert. Durch die Nutzung des Leistungsangebotes der PVVS Finanzkompetenz AG gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Klienten oder eines Dritten gelten nicht.
2. Über die PVVS Finanzkompetenz AG
Die PVVS Finanzkompetenz AG - respektive ihre Berater unterstehen ab 1.1.2020 dem FIDLEG aufrufbar unter dem Link https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/758/de#tit_2/chap_1. Als anerkannte Vertriebsträgerin von Anlagefonds ist sie dem KAG, Kollektiven Anlage Gesetz unterstellt. Ferner ist sie als ungebundene Versicherungsvermittlern im Register der FINMA unter der Nr. 33569 registriert. Die Anlageberater sind beim BX Regservice registriert und zertifiziert worden. Informationen können über das Internet oder bei den entsprechenden Stellen telefonisch angefragt werden.
Die PVVS Finanzkompetenz AG erbringt Finanzdienstleistungen in der Schweiz und ist dazu auch nur in der Schweiz zugelassen. Sie bewirbt ihre Dienstleistungen nicht unaufgefordert gegenüber Personen im Ausland und empfiehlt unaufgefordert keine bestimmten Finanzanlagen, Finanzierungen oder Versicherungen.
Die PVVS Finanzkompetenz AG hat weder als Vertriebsträgerin von Kollektivanlagen, noch als ungebundene Versicherungsvermittlerin Ausschliesslichkeits- oder Präferenzverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Finanzdienstleistungsunternehmen. Die angebotenen Finanzierungs-, Versicherungs-, Anlage- und Vorsorgelösungen werden regelmässig auf ihre Konkurrenzfähigkeit hin überprüft und über neutrale und von der FINMA zertifizierten Plattformen oder Partnerfirmen abgewickelt. Betreut und begleitet werden die Klienten weiterhin von der PVVS Finanzkompetenz AG. Es steht dem Unternehmen jederzeit frei, angebotene Finanzdienstleister ohne vorgängige Ankündigung von ihrer Empfehlungsliste zu streichen. Robot-Advisors und online Finanzprodukte sowie deren Dienstleistungen werden weder analysiert, berücksichtigt noch begleitet. Klienten und Interessenten wird auf Anfrage hin Auskunft über die jeweiligen Partnerfirmen und unabhängigen Brokerplattformen im Bank- wie Versicherungs- sowie Finanzierungsbereich erteilt.
3. Kontaktaufnahme
Im Falle einer Kontaktaufnahme (online, per E-Mail, per Formular, telefonisch, schriftlich, per Fax oder über sonstige Kommunikationsmittel) ist die PVVS Finanzkompetenz AG befugt - bis zu einem schriftlichen Widerruf - mit der anfragenden Person telefonisch sowie unter Nutzung derjenigen Kommunikation, welche die anfragende Person genutzt hatte, Kontakt aufzunehmen und ihr Informationsmaterial zuzusenden.
4. Verfügungsberechtigung
Die der PVVS Finanzkompetenz AG schriftlich bekannt gegebene Unterschriftenregelung oder Vertretungsbefugnis gilt gegenüber der PVVS Finanzkompetenz AG ausschliesslich und bis zu einem an die PVVS Finanzkompetenz AG gerichteten schriftlichen Widerruf, ungeachtet anders lautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen. Der PVVS Finanzkompetenz AG bekannt gegebene Unterschriftenregelungen oder Vertretungsbefugnisse enden nicht mit dem Tod oder dem Verlust der Handlungsfähigkeit.
5. Unterschriften- bzw. Legitimationsprüfung
Die PVVS Finanzkompetenz AG verpflichtet sich zu einer nach den Umständen gebotenen Prüfung der Legitimation von Klienten, deren Vertretern und anderer Personen. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen entstandenen Schaden trägt der Klient, sofern die PVVS Finanzkompetenz AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewandt hat. Der Klient verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen und Informationen, welche die PVVS Finanzkompetenz AG zur Einhaltung der diesbezüglichen Sorgfaltspflichten benötigt, ohne Verzug und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
6. Mangelnde Handlungsfähigkeit
Der Klient trägt jeden Schaden, der aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person oder Dritter entsteht, es sei denn, die PVVS Finanzkompetenz AG hätte davon durch schriftliche Anzeige gegenüber der PVVS | Finanzkompetenz AG durch Dritte erfahren müssen.
7. Übermittlungsfehler
Den aus der Benutzung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail oder anderen Kommunikations- und Transportmitteln, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Klient, sofern die PVVS Finanzkompetenz AG kein grobes Verschulden trifft.
8. Mitteilungen der PVVS Finanzkompetenz AG
Mitteilungen der PVVS Finanzkompetenz AG gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Klienten bekannt gegebene Adresse abgesendet worden sind. Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der im Besitz der PVVS Finanzkompetenz AG befindlichen Kopien oder Versandlisten. Post- oder banklagernde oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung bei der PVVS Finanzkompetenz AG zu haltende Post gilt mit Ablauf von 14 Tagen ab dem Datum, das sie trägt, als zugestellt.
9. Reklamationen und Beschwerden der Klienten
Sämtliche Reklamationen und Beschwerden sind direkt an die PVVS Finanzkompetenz AG zu richten. Reklamationen des Klienten wegen Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen von Rechnungen oder Auftragsabwicklungen sowie anderer Mitteilungen sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige, spätestens aber innerhalb von 30 Kalendertagen anzubringen. Unterbleibt eine zu erwartende Anzeige, so hat die Beanstandung so zu erfolgen, wie wenn die Anzeige dem Klienten im gewöhnlichen Postlauf zugegangen wäre. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Im Falle einer - aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Klienten - bei der PVVS Finanzkompetenz AG lagernden Korrespondenz beträgt die Reklamationsfrist 30 Tage ab dem Datum der entsprechenden Mitteilung. Nach Ablauf dieses Datums gelten die Auftrags-, Gutschrift-, Belastungs- und Saldobestätigungen in jedem Fall als genehmigt, und eine Reklamation ist ausgeschlossen.
Jeder Klient kann sich über die Tätigkeit der PVVS Finanzkompetenz AG bei der FINOS, Finanz-Ombudsstelle Schweiz beschweren.
10. Mangelnde Ausführung von Aufträgen und Haftung
Wenn infolge Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung von Aufträgen Schaden entsteht, so haftet die PVVS Finanzkompetenz AG lediglich für den Zinsausfall, es sei denn, sie sei im Einzelfall auf die drohende Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens hingewiesen worden. Eine Haftung besteht nur, wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder absichtlich schuldhaftes Handeln oder Unterlassen seitens der PVVS Finanzkompetenz AG zurückzuführen ist. Die PVVS Finanzkompetenz AG kann nicht haftbar gemacht werden für Übermittlungs- und/oder Verständigungsfehler, die sich aus dem Beratungsgespräch ergeben. Der Kunde kann jederzeit seine Unterlagen einsehen und Korrekturen verlangen. Für Auskünfte auf Grund falscher und unvollständiger Angaben haftet die PVVS Finanzkompetenz AG in keinem Fall. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
11. Honorierung der und Leistungen von dritter Seite an die PVVS Finanzkompetenz AG
Die PVVS Finanzkompetenz AG schliesst mit ihren Klienten eine schriftliche Mandatsvereinbarung über die geschuldete Honorierung und die Zahlungsmodalitäten ab. Soweit der Honoraranspruch der PVVS Finanzkompetenz AG sich nach dem geleisteten Zeitaufwand richtet, wird der pro Zeiteinheit angewandte Honoraransatz vertraglich festgelegt. Die PVVS Finanzkompetenz AG führt über den geleisteten Zeitaufwand Buch. Der Klient anerkennt mit Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung diese Aufzeichnung als für die Berechnung des geschuldeten Honorars maßgeblich. Ist keine schriftliche Vereinbarung getroffen worden, wird ein Stundenaufwand von 190.- bis 250.- Franken exkl. MwSt. verrechnet Im Falle eines Broker-Mandates für Versicherungen kann zwischen einer kostenlosen oder kostenpflichtigen Beratung / Betreuung gewählt werden. Diesbezüglich gelten die separaten schriftlich getroffenen Vereinbarungen.
Dem Klienten ist bekannt, dass die PVVS Finanzkompetenz AG als professionelle Beratungsunternehmung und zertifizierter Finanzintermediär im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit auch von Dritten, insbesondere von Finanzinstituten wie Versicherungen, Banken und Vermögensverwaltungen Leistungen erhalten kann, welche Bestandteil einer angemessenen Honorierung der Tätigkeit der PVVS Finanzkompetenz AG für den Klienten bilden. Der Klient hat keinen Anspruch auf diese Leistungen oder auf eine Anrechnung an von ihm der PVVS Finanzkompetenz AG geschuldeten Beträge, insbesondere Honorare. Anderseilige Vereingarungen müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Das Nähere dazu wird in den Verträgen zwischen den Klienten und der PVVS Finanzkompetenz AG geregelt. Klienten werden vor Vertragsschluss über entsprechende Leistungen und Kosten informiert.
12. Verpflichtung der PVVS Finanzkompetenz AG durch Mitarbeitende und Beauftragte
Mitarbeitende und Beauftragte der PVVS Finanzkompetenz AG können keinerlei verbindliche Erklärungen für die PVVS Finanzkompetenz AG abgeben. Die PVVS Finanzkompetenz AG wird nur mit der Unterschrift des Geschäftsführers oder Hauptaktionärs verpflichtet.
13. Auslagerung von Geschäftsbereichen
Die PVVS Finanzkompetenz AG kann einzelne Geschäftsbereiche ganz oder teilweise an Dienstleister in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums auslagern. Verschwiegenheitspflichten werden den jeweiligen Dienstleistern vertraglich übertragen.
14. Aufheben der Geschäftsbeziehung
Die PVVS Finanzkompetenz AG, wie auch der Klient, kann bestehende Geschäftsbeziehungen mit sofortiger Wirkung aufheben, insbesondere auch die Ausführung bereits erteilter Aufträge verweigern. In diesem Falle sind die Forderungen der PVVS Finanzkompetenz AG sofort fällig; vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Abmachungen.
15. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel
Alle Rechtsbeziehungen des Klienten mit der PVVS Finanzkompetenz AG unterstehen dem schweizerischen Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen soll eine dem Sinn und Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend wirksame Bestimmung treten.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort, Betreibungsort für den Klienten mit ausländischem Wohnsitz und Gerichtsstand für alle Verfahren aus oder im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zwischen der PVVS Finanzkompetenz AG und dem Klienten ist Zürich ZH. Die PVVS Finanzkompetenz AG hat das Recht, den Klienten beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht bzw. an jedem anderen zulässigen Betreibungsort zu belangen.
17. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die PVVS Finanzkompetenz AG kann jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen. Diese werden dem Klienten auf dem Postweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch mit einer Frist innerhalb eines Monats als genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist gilt zwischen der PVVS Finanzkompetenz AG und ihren Klienten der neue Inhalt der AGB.
Zürich, 10.11.2021
Zürich, 10.11.2021
Zürich, 26.8.2019