Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versicherungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versicherungen

PVVS Finanzkompetenz AG, Schaffhauserstrasse 432, CH-8050 Zürich, Finanzmarktaufsicht Register-Nr. F01205010 als unabhängige Vermittlerin von Versicherungslösungen

1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft

Die PVVS Finanzkompetenz AG ist eine AG mit Sitz in Zürich. Der Gesellschaftszweck besteht u.a. in der Erbringung von Dienstleistungen als ungebundener Broker im Versicherungsbereich. Ein Auftrag, für Mandanten der PVVS Finanzkompetenz AG wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligten unterzeichnet wird, begründet.

2. Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)

Ihre Ansprechpartnerin

Die PVVS Finanzkompetenz AG ist eine ungebundene Vermittlerin gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG und eingetra-gen im von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geführten Register für Versicherungsvermittler unter der Nummer F01205010. Die PVVS Finanzkompetenz AG ist wirtschaftlich und rechtlich unabhängig und nur ihren Klienten verpflichtet.

Vertragsbeziehungen

Als unabhängiger Versicherungsvermittler arbeitet PVVS Finanzkompetenz AG je nach Versicherungsbedarf der Mandanten mit verschiedenen Anbietern von Versicherungsdienstleistungen in allen Versicherungs- und Anlagezweigen zusammen. Mit den Versicherungsunternehmen bestehen Zusammenarbeitsverträge, welche Form und Inhalt der Zusammenarbeit regeln. Sie enthalten keine Regelungen, welche die Unabhängigkeit von BSC / PVVS AG einschränken könnten.

Aus- und Weiterbildung 

Gerne wird auf Wunsch eine Übersicht der von unseren Versicherungsvermittlern/-vermittlerinnen absolvierten Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an PVVS Finanzkompetenz AG bzw. BSC.

3. Ombudsstelle / Haftung

Die im Brokermandat als Beauftragte genannte Partei (PVVS AG) gilt als juristische Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann. Beschwerden können an die Ombudsstelle FINOS gerichtet werden. Eine Berufshaftpflicht gemäss VAG ist bei der Zürich Versicherung im vollen Umfang vorhanden.

4. Datenschutz / Geheimhaltung (gem. Art. 45 VAG)

Die MitarbeiterInnen der BSC und der PVVS Finanzkompetenz AG unterliegen der Schweigepflicht. Die Datenbearbeitung kann verschiedenartig durchgeführt werden. Diese ist in der Datenschutzerklärung festgehalten. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der BSC (brokerservice.ch) und der PVVS Finanzkompetenz AG https://www.pvvs.ch/agb-versicherungen abrufbar. Die Daten werden in Papierform und/oder elektronisch aufbewahrt. Der Mandant erklärt sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden. Bei Firmenkunden informieren die Firmenverantwortlichen alle Personen (intern und extern), bei denen Personendaten bearbeitet werden (z.B. BVG, KTG mit Fixlöhnen, usw.), wo sie die Datenschutzerklärung der PVVS Finanzkompetenz AG und der BSC finden und an wen sie sich bei Fragen wenden können.

5. Haftung

Die im Brokermandat als Beauftragte genannte Partei (PVVS AG) gilt als die Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann. PVVS Finanzkompetenz AG haftet für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs ausgeschlossen. 

PVVS Finanzkompetenz AG verfügt über die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für ungebundene Versicherungsvermittler vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die PVVS Finanzkompetenz AG nicht dafür.

Die BSC Broker Service Center GmbH (BSC) erbringt Dienstleistungen für die PVVS Finanzkompetenz AG. Diese umfasst das Produktemarketing, Erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Offertkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von der PVVS AG an uns delegierten Leistungen. Mit Ausnahme der soeben erwähnten Tätigkeiten von BSC erbringt PVVS Finanzkompetenz AG sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Riskmanagements, der Beratung der Mandanten. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet allein die PVVS Finanzkompetenz AG. Die Haftung der BSC ist, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber dem Mandanten ausgeschlossen. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.

6. Entschädigung

Der Mandant schuldet der PVVS Finanzkompetenz AG für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge a-c.

Ohne Honorar, d.h. kostenlose Betreuung und Versicherungstreuhand sofern das Maklermandat abgeschlossen, und nicht innerhalb dreier Jahre aufgelöst wird. Ansonsten werden die Aufwände mit einem Stundenansatz von CHF 250.- exkl. MwSt. verrechnet. Der Mandant verzichtet ausdrücklich auf Herausgabe der erhaltenen Entschädigungen.

Individuell vereinbartem Honorar pro Stunde exkl. MwSt. Der Mandant verzichtet ausdrücklich auf Herausgabe der erhaltenen Entschädigungen.

Nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz von CHF 250.- exkl. MwSt. sowie externe Aufwendungen, soweit der Aufwand nicht durch die Entschädigung Dritter wie Versicherungen, Banken oder anderen Finanzinstituten gedeckt wird.

Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der PVVS Finanzkompetenz AG betreffen die BSC Broker Service Center GmbH nicht. Ausgenommen davon sind durch die BSC Broker Service Center GmbH schriftlich bestätigte Änderungen. Die PVVS Finanzkompetenz AG verpflichtet sich, die Offenlegung der Entschädigung nach Art. 45b VAG gegenüber den Mandanten vorzunehmen.

Entschädigungen von Versicherungsunternehmen, Stiftungen und weiteren Finanzgesellschaften

Der Mandant ist sich bewusst und ausdrücklich darüber informiert, dass die PVVS Finanzkompetenz AG im Rahmen seiner Tätigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Courtagen, Provisionen usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die PVVS Finanzkompetenz AG solche Entschädigungen erhält, welche es gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die PVVS Finanzkompetenz AG diese Entschädigung zusätzlich für seine Tätigkeit erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten.

Wird nichts vereinbart, gilt die Entschädigung automatisch nach 5a.

Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften bekommen. Der Mandant wurde im Zusammenhang mit der Beratung resp. einem Abschluss über die Entschädigung informiert. Er hat zudem das Recht, jederzeit Informationen zu den genauen Entschädigungen zu bekommen. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt, auf welche Entschädigungen er verzichtet.

7. Dienstleistungen

Die PVVS Finanzkompetenz AG betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des

Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall. Für weitergehende Auftrags-arbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.

8. Mandantenangaben / Legitimationsprüfung

Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die PVVS Finanzkompetenz AG anzugeben resp. Weiter-zugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die PVVS Finanzkompetenz AG verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die PVVS Finanzkompetenz AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

9. Übermittlungsfehler

Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die PVVS Finanzkompetenz AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet haben.

10. Mitwirkungspflicht des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrentatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies der PVVS Finanzkompetenz AG umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrentatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der PVVS Finanzkompetenz AG umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, ist die Haftung von PVVS Finanzkompetenz AG soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

11. Copyright

Die von der PVVS Finanzkompetenz AG abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (BSC/PVVS Finanzkompetenz AG) an seinem geistigen Eigentum schützt.

12. Sonstiges

Die PVVS Finanzkompetenz AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die aktuellen AGB’s können auf der Webseite der PVVS Finanzkompetenz AG https://www.pvvs.ch/agb-versicherungen abgerufen werden.

13. Salvatorische Klausel 

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand / Ombudsstelle

Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der PVVS Finanzkompetenz AG gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der PVVS Finanzkompetenz AG.

15. Offenlegung der Entschädigungen nach Art. 45b Versicherungsaufsichtsgesetz

Für die Erbringung der Dienstleistungen erhält PVVS Finanzkompetenz AG von den Versicherungsunternehmen oder Dritten eine marktübliche Courtage, welche in den offerierten Prämien enthalten ist. Die Entschädigungen der Versicherungsunternehmen an PVVS Finanzkompetenz AG sind abhängig von der jeweiligen Prämienhöhe und der Versicherungsbranche. PVVS Finanzkompetenz AG hat mit den Versicherungsunternehmen oder Dritten Courtagesätze vereinbart: Die Tabelle ist bei der PVVS AG unter kontakt@pvvs.ch anzufordern.