zwei verschieden BVG Modelle Werden vom Bundesrat diskutiert. Doch beide haben etwas gemeinsam. der BVG Umwandlungssatz muss von 6.8% auf 6.00% sinken! 

Zwei Modelle zur Reform der beruflichen Vorsorge stehen beim Bundesrat zur Diskussion. Eingereicht wurde der Vorschlag «Sozialpartner-Kompromiss» vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Travail Suisse Juli 2019. Zeitgleich reichte der Schweizerische Gewerbeverband dem Bundesrat eine eigene Version - das «SGV Modell». Doch beide haben etwas gemeinsam, der BVG Umwandlungssatz muss sinken!
 Sowohl der «Sozialpartner-Kompromiss» als auch das «SGV Modell» fordern die sofortige Senkung des BVG Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0%. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist aus heutiger Sicht eine sehr wichtige und nötige Massnahme, damit den demografischen Gegebenheiten und der Situation an den Anlagemärkten Rechnung getragen werden kann. 

In der beruflichen Vorsorge sind schon heute gestaffelte Teilzeitpensionierungen von mindestens 30% möglich. Diese wurden von den jeweiligen Stiftungen freiwillig eingeführt. Neu wird ein Mindestregelung definiert, ähnlich wie bei der AHV. Doch der Umwandlungssatz muss runter Die entsprechenden Umwandlungssätze bei einer Frühpensionierung variieren je nach Reglement. Umhüllende Pensionskassen-Lösungen (obligatorische und überobligatorische Leistungen zusammengefasst) rechnen schon heute mit einem Umwandlungssatz von ca. 5.20%.