Anlagegebühren

Weniger Kosten bedeutet eine höhere Rendite! Eine optimale Kostenstruktur ist ein wichtiges Element für eine nachhaltige Rendite. Insbesondere bei versteckten und kaskadenförmigen Kosten, die innerhalb von Anlagefonds und strukturierten Produkten anfallen, ist es nicht einfach, die Übersicht zu behalten. Die vielschichtigen Gesamtkosten können aus Initialkosten, Vermögensverwaltungsgebühren und Verwahrung Depotgebühren, Produktkosten, Courtagen und Stempelsteuern bestehen. Eine Analyse hilft alle Kostentreiber aufzuzeigen und wodurch diese verursacht werden.

Grundsätzlich können acht verschiedene Arten von Kosten oder Gebühren ausgemacht werden, die in Kombination und unterschiedlicher Gewichtung auftreten.

1.  Management-Gebühren

Die eigentliche Management-Fee oder Verwaltungsgebühr beträgt gewöhnlich zwischen 0.6 bis 1.5 Prozent des Anlagebetrags pro Jahr.

2. Einstiegs- oder Initialkosten

Einstiegs- oder Initialkosten betragen gewöhnlich zwischen 1 bis 5 Prozent des anfänglichen Anlagebetrags.

3.  Honorar-Gebühren

Die reine Honorarberatung verzichtet dabei auf Performance- und Management-Gebühren.

4.  Performance-Gebühren

Performance-Gebühren betragen gewöhnlich zwischen 5 und 20 Prozent des jährlichen Gewinnes.

5.  Bankgebühren

Depotführungsgebühren 0.1 bis 0.5 Prozent pro Jahr des Anlagebetrages.

Administrationsgebühren 0.1 bis 0.2 Prozent pro Jahr des Anlagebetrages.

Kontoführungsgebühren 0 bis 100 CHF pro Jahr und Konto.

Courtagen fallen beim An- und Verkauf von Wertpapieren an und betragen 0.2 bis 2% des Transaktionsvolumens.

Fremdwährungsumrechnungsgebühren fallen beim Kauf oder Verkauf Währung an und betragen 0.05 bis 0.15 Prozent des Transaktionsvolumens.

6.  Produktgebühren

Bei Anlagefonds, Hedgefonds können weitere Gebühren anfallen. Produktkauf-Gebühren. Gewöhnlich 0 bis 5 Prozent des investierten Volumens.

Produktverkaufs-Gebühren. Gewöhnlich 0 bis 3 Prozent des investierten Volumens.

Produkt-Verwaltungsgebühren. Gewöhnlich 0.1 bis 2.5 Prozent des investierten Volumens.

7.  Retrozessionen und indirekte Kosten

Da Retrozessionen gemäss Bundesgerichtsentscheid dem Kunden gehören, aber weiterhin häufig von den Vermögensverwaltern beansprucht werden, können Retrozessionen als indirekte Kosten beziehungsweise indirekte Gebühren verstanden werden. Retrozessionen sind umstritten, da sie zu Interessenkonflikten führen können. Immer mehr Banken verzichten ganz auf Retrozessionen, verlangen aber im Gegenzug höhere Verwaltungsgebühren.

8.  Fiskalische Abgaben

Stempelsteuern = etwa im Fall von Transaktionen. Mehrwertsteuern = etwa im Fall von Depotgebühren.

Bemerkung: Ausgewiesen werden diese unterschiedlichen Gebührenarten je nach Vermögensverwalter oder Bank unterschiedlich genau.

Pauschalgebühr: Schweizer Banken gehen über, verschiedene Gebührenarten als einheitliche Pauschalgebühr zusammenzufassen. Auch Pauschalgebühren decken aber selten alle Kosten restlos ab.

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