Eigenmietwert abgeschafft — was heißt das konkret?
Am 28. September 2025 haben Volk und Stände mit 57,7 % Ja-Stimmen die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen.
Was ändert sich?
- Der fiktive Mietwert, den Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer bislang versteuern mussten, entfällt zukünftig vollständig.
- Im Gegenzug werden viele der bisherigen Abzüge (z. B. Schuldzinsen, Unterhalt) deutlich reduziert oder gestrichen.
- Damit die Kantone ihre Einnahmeausfälle ausgleichen können, ist eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften vorgesehen.
- Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen – realistisch ist eine Umsetzung frühestens ab dem Steuerjahr 2028.
Was bedeutet das konkret für Sie?
- Für Eigentümer mit schon tiefen Schulden oder getilgten Hypotheken dürfte die Steuererleichterung spürbar sein.
- Für jene mit noch hohen Hypothekarbelastungen ist die neue Situation mit Vorsicht zu betrachten — eine Strategieanpassung kann sich lohnen.
Jetzt ist der Zeitpunkt zu handeln: Überprüfen Sie Ihre Hypothekenstrategie, prüfen Sie Ihre Amortisationspläne und lassen Sie sich frühzeitig steuerlich beraten.
