Eigenmietwert abgeschafft — was heißt das konkret?

Am 28. September 2025 haben Volk und Stände mit 57,7 % Ja-Stimmen die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. 

Was ändert sich?

  • Der fiktive Mietwert, den Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer bislang versteuern mussten, entfällt zukünftig vollständig.
  • Im Gegenzug werden viele der bisherigen Abzüge (z. B. Schuldzinsen, Unterhalt) deutlich reduziert oder gestrichen.
  • Damit die Kantone ihre Einnahmeausfälle ausgleichen können, ist eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften vorgesehen.
  • Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen – realistisch ist eine Umsetzung frühestens ab dem Steuerjahr 2028.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Für Eigentümer mit schon tiefen Schulden oder getilgten Hypotheken dürfte die Steuererleichterung spürbar sein.
  • Für jene mit noch hohen Hypothekarbelastungen ist die neue Situation mit Vorsicht zu betrachten — eine Strategieanpassung kann sich lohnen.

Jetzt ist der Zeitpunkt zu handeln: Überprüfen Sie Ihre Hypothekenstrategie, prüfen Sie Ihre Amortisationspläne und lassen Sie sich frühzeitig steuerlich beraten.

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