Kein Lohn bei freiwilliger Quarantäne

Begibt sich ein Arbeitnehmer freiwillig in Quarantäne, gibt es keinen Lohn! Eine freiwillige Quarantäne ist Entscheidung des Arbeitnehmers, auch wenn eine Benachrichtigung über die Swiss Covid App erfolgt. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Es besteht auch kein Anrecht auf Corona-Erwerbsersatz. Anders sieht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer aufgrund der App-Warnung bei der Infohotline meldet und testen lässt. Wenn dann eine Quarantäne behördlich angeordnet wird, besteht das Recht auf Lohnfortzahlung. Der Test wird vom Bund bezahlt. Damit soll garantiert werden, dass jede Ansteckung entdeckt werden kann und dem App-Anwender keine finanziellen Nachteile daraus entstehen.

Der Bund empfiehlt allerdings bei einer Meldung über eine mögliche Ansteckung eine 10-tägige Selbstisolation. Dort wo möglich, soll die Arbeit im "home office" verrichtet werden, um das Risiko einer Ansteckung zu vermeiden. Achtung bei Grenzgänger! Wenn diese im Ausland über 20% für Schweizer Firmen von zuhause aus arbeiten, muss der Arbeitgeber per Gesetz Sozialversicherungsabgaben im Ausland leisten.