das neue Versicherungs Vertrag Gesetz, VVG bietet mit der revision mehr schutz für den endverbraucher 

Justitia hat erkannt, dass die Regeln aus dem Jahr 1908 nicht mehr zeitgerecht sind. Der Gesetzesentwurf des VVGs beinhaltet mehr Schutz für Versicherungskunden.

1. Einführung eines Widerrufsrechts für die Versicherungsnehmer von 14 Tagen
Versicherte können innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen von ihrem Vertrag zurücktreten. Aktuell ist der Antragsteller bis 14 Tage an seinen gestellten Antrag gebunden und kann sich bei einem Umentscheiden den Antrag nicht vor Fristablauf zurückziehen. Bei Anträgen mit ärztlicher Untersuchung sind es sogar bis zu 4 Wochen. Dies wird mit der Änderung aufgehoben und der Kunde kann den Antrag innert dieser Frist zurückziehen. 

2. Ordentliches Kündigungsrecht nach 3 Jahren für beide Vertragsparteien
Trotz längerer Laufzeit, können Versicherte den Vertrag auf das Ende des dritten Jahres beenden. So sollen «Knebelverträge» keine Chance mehr haben.

3. Kündigungsverzicht der Krankenversicherer
Das neue ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall stehen nur den Versicherten zu. Somit können Krankenversicherer bei einem Leistungsfall nicht mehr die Zusatzversicherung einfach kündigen.

4. Verlängerung der Verjährungsfrist von 2 auf 5 Jahre
Neu verjähren Ansprüche aus Versicherungsverträgen erst 5 Jahre nach dem Schadenfall anstatt wie bisher nach 2 Jahren.

5. Kompatibilität des VVGs mit dem elektronischen Geschäftsverkehr
Gemäss unserem digitalen Zeitalter wird der E-Commerce auch in der Versicherungsbranche rechtlich möglich. Somit sind Kündigungen in elektronischer Form (mit Unterschrift) rechtlich anerkannt, wenn diese per E-Mail eingehen.

6. Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechtes für alle Haftpflichtversicherungen
Ein/e Geschädigte/r kann Ansprüche direkt bei der Versicherung des Schädigersgeltend machen, obwohl er/sie nicht der Vertragspartner dieser Haftpflichtversicherung ist.