Die Krankenkassenprämien steigen, Ein Vergleich lohnt sich

Die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen einmal mehr!  Die Anpassung fällt je nach Kanton unterschiedlich aus. Doch jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren können sich freuen. Neu wird die Prämienentwicklung nicht mehr anhand der Standardprämie, sondern anhand der mittleren Prämie abgebildet. Wird mit der neuen Berechnung etwas vorgetäuscht?

Die effizienteste Plattform, um die günstigste Krankenkasse herauszufinden, ist Priminfo des BAG, Bundesamt für Gesundheit. Unter https://www.priminfo.admin.ch/de/praemien finden Sie unkompliziert und erst noch gratis optimale Vergleichsmöglichkeiten aller Krankenkassen. Verschiedene Plattformen bieten ähnliche Dienstleistungen an, berücksichtigen aber nicht alle "Player".

Die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im 2019 um 1.2 Prozent. Die Anpassung fällt je nach Kanton zwischen -1.5% und +3.6% aus. Die mittlere Prämie der jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren sinkt, weil das Parlament entschieden hat, diese Altersgruppe zu entlasten. Neu wird die Prämienentwicklung nicht mehr anhand der Standardprämie, sondern anhand der mittleren Prämie abgebildet. Warum?

Gemäss BAG entspricht die mittlere Prämie der durchschnittlichen Prämienbelastung pro Person und reflektiert die effektiv bezahlten Prämien besser als die Standardprämie. Sie schliesst alle in der Schweiz bezahlten Prämien ein. Sie berücksichtigt zum einen, dass die grosse Mehrheit der Versicherten eine Wahlfranchise, ein spezielles Prämienmodell mit eingeschränkter Arztwahl oder eine Kombination von beiden gewählt hat. Zum anderen sind auch die Prämien der jungen Erwachsenen und der Kinder eingerechnet. Die bisher verwendete Standardprämie galt nur für Erwachsene mit 300.- Franken Franchise und Unfalldeckung. Diese Prämie wird aber nur noch von knapp jeder fünften erwachsenen Person gewählt und ist deshalb nicht mehr repräsentativ. 2005 wählten noch rund die Hälfte der Versicherten die Standardprämie. Geht aber dabei nicht etwas vergessen?

Es stellt sich die Frage, ob mit der neuen Methode der "mittleren Prämienberechnungen" die tieferen Zahlen etwas vortäuschen, was im Geldbeutel nicht ist. Denn durch die zu leistende Mehrbelastung der Franchise werden Kosten ausgeblendet, die in der "mittleren Prämienberechnung" nicht ausgewiesen werden. Die mittlere Prämie ist tiefer, mein Risiko als Versicherter steigt aber.

Durch eine hohe Franchise von CHF 2'500.- bezahle ich weniger Prämie und spare dabei CHF 1'431.- pro Jahr ein. Die "mittlere Prämienberechnung" wird tiefer ausgewiesen. Handkehrum trage ich aber als Erwachsener das Risiko bis zu 2'200.- Franken mehr an Franchise zu bezahlen (CHF 2'500.- maximale Franchise - CHF 300.- minimale Franchise). Sollte ich öfters zum Arzt gehen, hätte ich netto höhere Auslagen von CHF 769.-. Dies wird ausgeblendet! Der selbstbehalt von 10% der Rechnung - maximal CHF 700.- pro Jahr - wurde in dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Diese Kosten sind aber ebenfalls effektive Ausgaben! Zählt man alle diese Geldsummen zusammen, fällt die Rechnung höher aus, als uns mit der "mittleren Prämie" suggeriert wird.

Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, geschieht dies in der Regel Ende Jahr. Jeweils im Herbst genehmigt das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für das nächste Jahr. Ihre neue Prämie wird Ihnen durch Ihre Krankenkasse bis spätestens Ende Oktober schriftlich mitgeteilt. Sie haben nun Zeit, die Kündigung Ihrem Versicherer bis spätestens zum 30. November einzureichen. Achtung: An diesem Datum muss der Versicherer Ihr Schreiben erhalten haben.

Der Kündigungstermin für Zusatzversicherungen ist in der Regel Ende September, die Kündigungsfristen können unterschiedlich sein. Bei Bekanntgabe einer Prämienerhöhung steht Ihnen aber ein Kündigungsrecht zu. Informieren Sie sich in den Vertragsbedingungen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse. Zusatzversicherungen und Grundversicherung sind nicht gekoppelt. Sie können bei unterschiedlichen Kassen abgeschlossen werden. Sie dürfen also durchaus Ihre Krankenkasse für die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherungen bei der alten Kasse behalten.

Wichtig: Kündigen Sie nie eine Versicherung, wenn Sie bei der neuen Kasse nicht angenommen wurden - eventuell mit Vorbehalt. Senden Sie Ihre Kündigung und auch die Anmeldung mit eingeschriebenen Brief rechtzeitig ein.