warum Privathaftpflicht & Co so wichtig sind!

Wir können schon die Tage zählen, bis das Jahr 2021 zu Ende geht. Dabei wird traditionell das neue Jahr mit Feuerwerk eingeläutet, wobei leider auch mal der Höhenflug etwas daneben geht... ein Raketenquerschlag mit Folgen

Es ist Mitternacht! Nach dem Anstossen wird schnell die Rakete in die leer getrunkene Sektflasche gesteckt und angezündet. Gespannt warten die versammelten Gäste auf das schöne Lichterspiel am Himmel. Die Rakete zündet und fliegt… allerdings ungeplant in den Holzschuppen. Das Lichterspiel ist auch spektakulär, hat die Rakete doch den Schuppen in Brand gesteckt!

Hausrat- und Gebäudeversicherung: Solche Unglücke passieren häufiger als man denkt. Betrifft es in dem Fall nun den eigenen Schuppen, ist derjenige froh, wenn er eine Hausrats- und Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Diese kommen für den entstandenen Schaden am Schuppen (Gebäudeversicherung) und das darin untergebrachte Hab und Gut (Hausratsversicherung) auf. Dies gilt auch für die Aufräumungskosten nach dem Brand (wie Entsorgung verbranntes Mobiliar und Abbruch/ Beseitigung verbrannter Schuppenteile). Solche Kosten sind jedoch je nach Gesellschaft unterschiedlich hoch versichert und ein Blick in die Police zur Überprüfung der Aktualität der genauen Summen - insbesondere bei Neuanschaffungen oder Änderungen seines Haushalts- lohnt sich regelmässig. Zudem gibt es viele Gesellschaften, die entstandene Löschkosten der Feuerwehr nicht versichern und entsprechend durch den Haus(rats)-Besitzer selber zu tragen sind.

Privathaftpflichtversicherung: «Zum Glück» hat nun die Rakete den eigenen Schuppen verfehlt und steckte «nur» den Nachbarsschuppen in Brand. Das «Glück» im Unglück ist nur von kurzer Dauer. Schliesslich hat der Raketenanzünder für die Schäden beim Nachbar aufzukommen (er gilt als Brandverursacher). Es ist vorteilhaft, wenn man eine Privathaftpflichtversicherung besitzt, die nämlich für den entstandenen Schaden beim Nachbarn aufkommt.

Motorfahrzeugversicherung Im übrigen gilt dies auch bei anderen Gebäudearten und dem darin untergebrachten Hausrat, solange es richtig versichert wurde – also im Grunde auch z.B. bei Garagen. Doch sollte ein Fahrzeug eingestellt sein und hat es ebenfalls Brandschäden davongetragen, dann ist stark zwischen «eigenen» und «fremden» Fahrzeugen zu differenzieren! Betrifft es das eigene, dann ist eine Reparatur nur versichert, wenn das Fahrzeug voll- oder teilkasko-versichert wurde (dies natürlich unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehalts). Bei fremden Fahrzeugen wiederum, würde die Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen.

Unfallversicherung Raketen abfeuern ist durchaus eine brenzlige Sache und es kommt immer wieder zu Brandverletzungen. Für solche Verletzungen kommt die Unfallversicherung auf, die allenfalls beim bekannten Verursacher Regresszahlungen fordert, wenn die Rakete nicht selber abgefeuert wurde. Doch Achtung! Wer meint, waghalsige Moves ausprobieren zu wollen (z.B. Rakete beim Abfeuern in der Hand halten oder Böller in der Hand explodieren lassen), der sollte für Verletzungen ein Puffer auf dem Konto angespart haben. Die Unfallversicherung unterstützt solche Aktionen nämlich nicht und kann die Zahlungen minimieren oder sogar verweigern. Entsprechend sind Behandlungskosten dann selber zu tragen.

Daher gilt: Überlegen Sie es sich gut, wie und wo Sie eine Rakete abfeuern. Wunderkerzen sind sonst auch eine schöne Alternative. Nicht nur die Umwelt wird es Ihnen danken – der brandgefährdete Nachbar auch...

Ein Bericht der BSC, Broker Service Center Schöftland