Pensionskassenbezug

Der Bundesrat wollte den Bezug der Pensionskasse unterbinden. Jedoch waren Stände- und Nationalrat nicht damit einverstanden und es zeigte sich, dass nur noch die Rede vom „BVG Kapital“ war. Der überobligatorische Teil sollte nicht tangiert werden. Mittlerweile ist man soweit, dass alles beim Alten bleibt. Daher kann auch weiterhin die Pensionskasse bei einer Selbständigkeit bezogen werden. Doch aufgepasst! Wer seine Vorsorgegelder herausnimmt und später in finanzielle Not gerät, muss beim Bezug von Ergänzungsleistungen mit 10% Einbussen rechnen. Ein Alleinstehender würde somit anstatt 1600 Franken nur noch 1440 Franken pro Monat erhalten.