Sind Sie quellensteuerpflichtig und haben eine 3a Säule? 

Quellenbesteuerte Personen über einem Einkommen von 120'000 Franken müssen eine reguläre Steuererklärung ausfüllen, in der die Vorsorgebeiträge als Abzüge geltend gemacht werden können (kantonal kann dieser Betrag abweichen). Hier ändert sich auch in Zukunft nichts. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern ohne C-Ausweis und einem Einkommen unter 120'000 Franken haben diese eine nachträgliche ordentliche Steuerveranlagung (reguläre Steuererklärung) zu beantragen und auszufüllen. Bisher konnten quellenbesteuerte Personen in der Schweiz einen verhältnismässig einfachen 3a Steuerabzug vornehmen, indem ein Formular ausgefüllt und bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht wurde. Für Personen, die hiervon betroffen sind, kann es bedeuten, dass zukünftig andere Steuersätze anfallen als über die Quellensteuer. Die Steuersätze sind jedoch stark von der Wohngemeinde und dem Wohnkanton abhängig.