effizient sparen und erst noch steuern sparen

Gespräche mit Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zeigen immer wieder, dass die Effizienz des BVG-Sparens in der Schweiz viel zu wenig prä- sent ist. Der Gesetzgeber hat das BVG-Sparen in verschiedener Hinsicht äusserst attraktiv ausgestaltet. Während in der Regel bekannt ist, dass Pensionskassenbeiträge und Pensionskasseneinkäufe steuerlich abzugs- fähig sind, bedenken jedoch nur wenige, dass auf diese Gelder keine Sozial- versicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Eine einfache Betrachtung zeigt, dass von 1 Franken, welcher vom Arbeitgebenden brutto, d.h. vor allen Abzügen und Steuern, für einen Mitarbeitenden aufgewendet wird, im Falle einer Lohnzahlung etwas über 50 Rappen netto beim Mitarbeitenden bleiben. Wird dieser 1 Franken aber als Pensionskassen- beitrag eingezahlt, verbleiben netto über 70 Rappen beim Mitarbeitenden. Dabei ist noch nicht eingerechnet, dass auf diesem Franken in der Pensionskasse zusätzlich Zinsen gutgeschrieben werden. Während Mitarbeitende ihren Lohn in der Regel auf ein Lohnkonto einzahlen, wo in den nächsten Jahren kaum Zins erwartet werden kann, wird das Pensionskassengeld in Aktien, Immobilien und Obligationen investiert. Somit können Versicherte mit mindestens 1%, im Schweizer Durchschnitt mit rund 2% Zins pro Jahr rechnen. Eine andere Variante ist das freiwillige Aktiensparen, welches mit durchschnittlich 5% Renditen und gewissen Steuervorteilen langfristig höchst interessant ist - vor allem bei jungen Leuten, die flexibel bleiben wollen. Der  Zinses- zinseffekt kann unter

https://www.pvvs.ch/gratis-finanzcheck/finanzrechner/renditerechner-ein…

berechnet werden. Versuchen Sie es mal mit 30'000 Franken zu 1%, 2% und 5%. Je länger Geld in der Pensionskasse / Aktiensparplan anstatt auf dem Bankkonto liegt, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt zu Gunsten des Versicherten. Falls Sie Fragen zu den Möglichkeiten einer Verbesserung Ihrer Vorsorge oder Sparen haben, wenden Sie sich bitte an die PVVS AG unter kontakt@pvvs.ch

Der Text erschien in ähnlicher Form im Newsletter März 2021 der Pensionskasse UWP.