Vorsorge

BVG Reform 2026: Was ändert sich bei Pensionskasse, Koordinationsabzug & Eintrittsschwelle?

Georgios Skarlakidis23. März 2026 12 Min. Lesezeit
Ehepaar bespricht BVG Reform 2026 mit Finanzberater in Zürich

Auf einen Blick

Die BVG Reform bringt grosse Änderungen: Neue Eintrittsschwelle, tieferer Koordinationsabzug und bessere Leistungen. Wir erklären, was das für Ihre Vorsorge bedeutet.

Was ist die BVG Reform?

Die BVG Reform ist die grösste Revision der beruflichen Vorsorge in der Schweiz seit über 20 Jahren. Am 22. September 2024 hat das Schweizer Stimmvolk die Reform des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) angenommen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Reform verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Bessere Absicherung von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit tiefen Einkommen
  • Modernisierung der Altersgutschriften für eine fairere Lastenverteilung
  • Stärkung der 2. Säule als tragende Vorsorgesäule der Schweiz

Für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Pensionierte bedeutet die BVG Reform 2026 konkrete Veränderungen bei Beiträgen, Leistungen und Eintrittsschwelle.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die BVG Reform 2026 bringt folgende Kernänderungen:

  • Tiefere Eintrittsschwelle: Von CHF 22'050 auf CHF 19'845
  • Neuer Koordinationsabzug: Neu 20% des AHV-Lohns statt fixer Betrag
  • Vereinfachte Altersgutschriften: 2 Stufen statt 4
  • Tieferer Umwandlungssatz: Von 6.8% auf 6.0% (BVG-Minimum)
  • Übergangszuschlag: Für die Übergangsgeneration (15 Jahrgänge)
Wichtig: Die Reform betrifft die BVG-Mindestvorschriften. Viele Pensionskassen bieten bereits überobligatorische Leistungen an, die über dem gesetzlichen Minimum liegen. Die konkreten Auswirkungen hängen von Ihrer individuellen Pensionskasse ab.

Neue Eintrittsschwelle ab 2026

Die Eintrittsschwelle BVG – also der Mindestlohn, ab dem eine Person obligatorisch in der Pensionskasse versichert ist – wird von CHF 22'050 auf CHF 19'845 gesenkt.

Das bedeutet konkret:

  • Rund 70'000 zusätzliche Personen werden neu in der 2. Säule versichert
  • Besonders Teilzeitarbeitende und Mehrfachbeschäftigte profitieren
  • Personen mit mehreren kleinen Pensen können ihre Löhne für die Eintrittsschwelle zusammenzählen
  • Frauen profitieren überproportional, da sie häufiger Teilzeit arbeiten
Rechenbeispiel: Eine Teilzeitangestellte mit einem Jahreslohn von CHF 20'000 war bisher nicht in der Pensionskasse versichert. Ab 2026 ist sie obligatorisch versichert und baut Alterskapital auf.

Die tiefere Eintrittsschwelle ist ein wichtiger Schritt zur Schliessung der Vorsorgelücke, insbesondere für Frauen und Geringverdienende in der Schweiz.

Koordinationsabzug wird gesenkt

Der Koordinationsabzug BVG bestimmt, welcher Teil des Lohns in der Pensionskasse versichert wird. Bisher wurde ein fixer Betrag von CHF 25'725 vom Bruttolohn abgezogen.

Ab 2026 gilt:

  • Neuer Koordinationsabzug: 20% des AHV-pflichtigen Lohns
  • Der versicherte Lohn steigt für die meisten Arbeitnehmenden
  • Besonders Teilzeitbeschäftigte und Personen mit tieferen Einkommen profitieren stark
Rechenbeispiel: Bei einem Jahreslohn von CHF 50'000 betrug der versicherte Lohn bisher CHF 24'275 (50'000 − 25'725). Ab 2026 beträgt er CHF 40'000 (50'000 − 20% = 50'000 − 10'000). Das ist ein Plus von CHF 15'725 versichertem Lohn.

Der höhere versicherte Lohn führt zu:

  • Höheren Pensionskassen-Beiträgen (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
  • Einem grösseren Alterskapital bei der Pensionierung
  • Besseren Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen

Neue Altersgutschriften — Einfacher und fairer

Die bisherigen vier Altersstufen werden auf zwei Stufen vereinfacht:

Bisher (4 Stufen):

  • 25–34 Jahre: 7%
  • 35–44 Jahre: 10%
  • 45–54 Jahre: 15%
  • 55–65 Jahre: 18%

Ab 2026 (2 Stufen):

  • 25–44 Jahre: 9%
  • 45–65 Jahre: 14%

Die Vorteile des neuen Systems:

  • Ältere Arbeitnehmende werden günstiger für Arbeitgeber (14% statt 18%)
  • Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für über 55-Jährige verbessern sich
  • Jüngere Arbeitnehmende zahlen etwas mehr, profitieren aber vom längeren Zinseszinseffekt
  • Das System ist einfacher und transparenter

Übergangszuschlag für die Generation 50+

Um Personen zu schützen, die kurz vor der Pensionierung stehen und vom tieferen Umwandlungssatz betroffen sind, gibt es einen Übergangszuschlag:

  • Betrifft die ersten 15 Jahrgänge nach Inkrafttreten
  • Der Zuschlag beträgt CHF 100 bis CHF 200 pro Monat als lebenslange Rentenzulage
  • Anspruch haben Personen mit einem Alterskapital unter CHF 441'000 bei der Pensionierung
  • Die Finanzierung erfolgt über den Sicherheitsfonds BVG
Wer profitiert? Jahrgang 1961 bis 1975 (ungefähr), mit einem Altersguthaben im obligatorischen Bereich unter der genannten Schwelle. Besserverdienende mit hohem überobligatorischem Kapital erhalten keinen Zuschlag.

Was bedeutet die Reform für Ihre Pensionskasse?

Die praktischen Auswirkungen der BVG Reform auf Ihre persönliche Vorsorge:

Für Arbeitnehmende:

  • Die Lohnabzüge für die Pensionskasse können sich verändern
  • Der versicherte Lohn steigt bei den meisten Versicherten
  • Das prognostizierte Alterskapital bei Pensionierung verändert sich
  • Bei überobligatorischen Kassen sind die Auswirkungen oft geringer

Für Arbeitgebende:

  • Die Arbeitgeberbeiträge verändern sich
  • Ältere Mitarbeitende werden relativ günstiger
  • Die Umsetzung muss bis 1. Januar 2026 erfolgen

Für angehende Pensionierte:

  • Der BVG-Mindestumwandlungssatz sinkt von 6.8% auf 6.0%
  • Übergangszuschläge können die Renteneinbusse teilweise kompensieren
  • Eine individuelle Analyse Ihrer Pensionskasse ist empfehlenswert

BVG Reform und Steuern — Einkauf in die Pensionskasse

Die BVG Reform eröffnet neue Möglichkeiten für den steuerbegünstigten Einkauf in die Pensionskasse:

  • Durch den höheren versicherten Lohn entstehen grössere Einkaufslücken
  • Pensionskassen-Einkäufe können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
  • Besonders in den Jahren vor der Pensionierung lohnt sich ein gestaffelter Einkauf
  • Kombiniert mit der Säule 3a ergibt sich ein optimales Steuerpaket

Unser Tipp zur Steueroptimierung:

  • Einkäufe über mehrere Steuerjahre verteilen (Steuerprogression brechen)
  • Frühzeitig die Einkaufslücke berechnen lassen
  • Einkauf mindestens 3 Jahre vor einem geplanten Kapitalbezug tätigen
  • Die Kombination mit Säule 3a Nachzahlungen prüfen

PVVS Expertentipp: So nutzen Sie die Reform optimal

Als unabhängige Finanzberater empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

  • Pensionskassenausweis analysieren: Lassen Sie Ihren aktuellen Ausweis mit den neuen BVG-Parametern durchrechnen. Wie verändert sich Ihr prognostiziertes Alterskapital?
  • Einkaufspotenzial prüfen: Der höhere versicherte Lohn kann neue Einkaufsmöglichkeiten eröffnen. Nutzen Sie diese für die Steueroptimierung.
  • Pensionsplanung aktualisieren: Wenn Sie in den nächsten 10 Jahren pensioniert werden, sollten Sie Ihre Planung an die neuen Gegebenheiten anpassen.
  • Kapital vs. Rente neu bewerten: Mit dem tieferen Umwandlungssatz verschiebt sich die Kalkulation. Ein teilweiser Kapitalbezug kann attraktiver werden.
  • Unabhängige Beratung nutzen: Jede Pensionskasse setzt die Reform unterschiedlich um. Eine individuelle Analyse zeigt, was die Änderungen für Sie persönlich bedeuten.

Bei PVVS Finanzkompetenz AG analysieren wir Ihre persönliche Vorsorgesituation und zeigen Ihnen, wie Sie die BVG Reform 2026 optimal für Ihre Zukunft nutzen.

Häufige Fragen zur BVG Reform

Wann tritt die BVG Reform in Kraft?

Die BVG Reform tritt per 1. Januar 2026 in Kraft. Die Übergangsmassnahmen erstrecken sich über 15 Jahre.

Was ändert sich beim Koordinationsabzug?

Der fixe Koordinationsabzug von CHF 25'725 wird durch einen variablen Abzug von 20% des AHV-Lohns ersetzt. Dadurch steigt der versicherte Lohn für die meisten Arbeitnehmenden.

Wie hoch ist die neue Eintrittsschwelle?

Die Eintrittsschwelle sinkt von CHF 22'050 auf CHF 19'845. Damit werden rund 70'000 zusätzliche Personen in der 2. Säule versichert.

Wer erhält den Übergangszuschlag?

Den Übergangszuschlag erhalten Personen der ersten 15 Jahrgänge nach Inkrafttreten, deren Alterskapital bei Pensionierung unter CHF 441'000 liegt. Der Zuschlag beträgt CHF 100 bis 200 pro Monat.

Sinkt meine Rente durch die BVG Reform?

Der BVG-Mindestumwandlungssatz sinkt von 6.8% auf 6.0%. Ob Ihre Rente tatsächlich sinkt, hängt von Ihrer Pensionskasse ab. Viele Kassen wenden bereits heute tiefere Umwandlungssätze auf das überobligatorische Kapital an.

Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse nach der Reform?

Ja, durch den höheren versicherten Lohn können grössere Einkaufslücken entstehen. Einkäufe sind steuerlich attraktiv und verbessern Ihre Altersleistungen. Lassen Sie sich individuell beraten.

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Georgios Skarlakidis

Georgios Skarlakidis

Verwaltungsrat

Über 25 Jahre Erfahrung in der Schweizer Finanzbranche: Credit Suisse, VPZ Vermögens Planungs Zentrum, Groupe Mutuel. Ehemaliger Vorstand SFBV.

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BVG Reform: Persönliche Analyse

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