Auf einen Blick
Ab 2026 erlaubt der Bund erstmals nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a. Erfahren Sie, wer profitiert, welche Bedingungen gelten und wie viel Steuern Sie im Kanton Zürich sparen können.

Was ändert sich bei der Säule 3a ab 2026?
- Neue Regelung: Der Bundesrat erlaubt erstmals nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a. Das Parlament hat die entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet, die per 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.
- Erste Nachzahlung 2026: Die erste Nachzahlung ist im Jahr 2026 für Lücken aus dem Steuerjahr 2025 möglich.
- 10-Jahres-Fenster: Eine Lücke aus dem Jahr 2025 kann bis spätestens 2035 geschlossen werden. Pro Jahr darf maximal eine Lücke nachgeholt werden.
- Wichtig: Lücken vor 2025 können nicht geschlossen werden – die Regelung gilt ausschliesslich für Beitragsjahre ab 2025.
Wer kann Beitragslücken in der Säule 3a nachzahlen?
Nicht alle Personen können von der neuen Regelung profitieren. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- AHV-pflichtiges Einkommen im Lückenjahr UND im Nachzahlungsjahr erforderlich
- Der reguläre Maximalbetrag für das laufende Jahr muss zuerst voll einbezahlt sein, bevor eine Nachzahlung möglich ist
- Kein Bezug von Altersleistungen – ab Alter 60 ist keine Nachzahlung mehr möglich, sofern bereits eine Altersleistung bezogen wurde
- Auslandaufenthalte, längere Babypausen oder Aussteuerung ohne AHV-pflichtiges Einkommen = keine Nachzahlung für diese Jahre möglich
Wie hoch ist der Maximalbetrag 2026?
Die Höhe der möglichen Nachzahlung richtet sich nach dem sogenannten kleinen Maximalbetrag:
- Angestellte mit Pensionskasse: CHF 7'258 pro Jahr (unverändert gegenüber 2025)
- Selbstständige ohne Pensionskasse: max. 20 % des Nettoeinkommens, höchstens CHF 36'288
- Nachzahlung pro Lückenjahr: maximal CHF 7'258 (es gilt immer der kleine Maximalbetrag)
- Rechenbeispiel: Im Jahr 2026 können Sie regulär CHF 7'258 einzahlen + CHF 7'258 als Nachzahlung für das Lückenjahr 2025 – das ergibt ein Total von CHF 14'516
Rechenbeispiel – Steuerersparnis im Kanton Zürich
Die steuerlichen Auswirkungen der neuen Nachzahlungsmöglichkeit sind erheblich. Hier ein konkretes Beispiel für den Kanton Zürich:
- Szenario: Verheiratetes Paar in Zürich, steuerbares Einkommen CHF 120'000
- Reguläre 3a-Einzahlung: CHF 7'258 → Steuerersparnis ca. CHF 1'500
- Nachzahlung für 2025-Lücke: CHF 7'258 → zusätzliche Steuerersparnis ca. CHF 1'500
- Total im ersten Jahr: ca. CHF 3'000 weniger Steuern
- Über 5 Jahre Nachzahlungsstrategie: potenziell CHF 10'000+ gespart
«Die Kombination aus regulärer Einzahlung und Nachzahlung verdoppelt Ihre Steuerersparnis im ersten Jahr. Über mehrere Jahre summiert sich das schnell auf einen fünfstelligen Betrag.» — Nikeas Skarlakidis, Dipl. Finanzberater IAF
5 Strategietipps von unseren Finanzexperten
- Lücken systematisch identifizieren: Fordern Sie die 3a-Kontoauszüge der letzten Jahre an und prüfen Sie, in welchen Jahren der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde.
- Zuerst laufendes Jahr voll einzahlen: Die Nachzahlung ist erst möglich, wenn der reguläre Maximalbetrag für das aktuelle Jahr vollständig einbezahlt wurde.
- Mehrere 3a-Konten nutzen: Mit 3 bis 5 separaten 3a-Konten ermöglichen Sie einen gestaffelten Bezug ab 60 – so sparen Sie beim Bezug zusätzlich Steuern.
- Timing mit Einkommensschwankungen abstimmen: In Jahren mit hohem Einkommen bringt die Nachzahlung die grösste Steuerersparnis. Planen Sie entsprechend.
- Zusammenspiel mit Pensionskassen-Einkäufen prüfen: Die Kombination von 3a-Nachzahlungen und PK-Einkäufen kann die Steuerersparnis maximieren – lassen Sie sich dazu beraten.
Häufige Fragen zur Säule-3a-Nachzahlung
Was passiert bei einem Auslandaufenthalt?
Während eines Auslandaufenthalts ohne AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz entsteht zwar eine Lücke, diese kann jedoch nicht nachträglich geschlossen werden. Die Nachzahlung setzt voraus, dass Sie sowohl im Lückenjahr als auch im Nachzahlungsjahr AHV-pflichtig in der Schweiz erwerbstätig sind.
Können Selbstständige auch nachzahlen?
Ja, Selbstständigerwerbende können unter denselben Bedingungen Beitragslücken nachzahlen. Der Nachzahlungsbetrag beträgt maximal CHF 7'258 pro Lückenjahr (kleiner Maximalbetrag), unabhängig davon, ob Sie den grossen oder kleinen Maximalbetrag nutzen.
Kann ich für meinen Partner nachzahlen?
Nein, die Nachzahlung muss von jeder Person individuell vorgenommen werden. Jede erwerbstätige Person hat ihr eigenes 3a-Konto und ihre eigenen Beitragslücken.
Gilt die 10-Jahres-Frist ab dem Lücken- oder Nachzahljahr?
Die 10-Jahres-Frist beginnt ab dem Lückenjahr. Eine Lücke aus dem Jahr 2025 muss also spätestens bis Ende 2035 nachgezahlt werden.
Wie viele Säule-3a-Konten darf man haben?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Experten empfehlen jedoch 3 bis 5 Konten, um beim späteren Bezug die Steuerprogression zu brechen. Die Aufteilung auf mehrere Konten lohnt sich besonders in Kombination mit der neuen Nachzahlungsmöglichkeit.
Warum sich unabhängige Beratung lohnt
Die neue Nachzahlungsmöglichkeit eröffnet viele Chancen – aber auch Komplexität. Hier die Vorteile einer unabhängigen Finanzberatung:
- Banken und Versicherungen empfehlen eigene 3a-Produkte – ein unabhängiger Berater vergleicht alle Optionen am Markt.
- PVVS vergleicht alle Anbieter: Zinssätze, Gebühren und Anlageoptionen transparent und im Interesse unserer Kunden.
- Ganzheitliche Strategie: Wir verbinden Säule-3a-Optimierung mit Pensionskassen-Einkäufen und Steuerplanung zu einem stimmigen Gesamtkonzept.
- Qualifiziert und reguliert: PVVS Finanzkompetenz AG ist FINMA-registriert, IAF-diplomiert und FIDLEG-zertifiziert.


