Allgemeine Geschäftsbedingungen
(für Steuererklärungen und Treuhand)
PVVS Finanzkompetenz AG, Schaffhauserstrasse 432, CH-8050 Zürich
I. Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Vertragsabschluss zwischen der PVVS Finanzkompetenz AG (nachfolgend PVVS) und dem Kunden unter dem Vorbehalt, dass diese AGB vor dem Vertragsabschluss dem Kunden bekannt sind. Zum Geltungsbereich dieser AGB gehören insbesondere Verträge und Aufträge in den von der PVVS definierten Geschäftsfeldern.
- Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen und Aufträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
- Bei Verträgen und Aufträgen zwischen der PVVS und dem Kunden, die den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des übergeordneten Gesetzes nicht entgegenstehen.
II. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
- Die PVVS benötigt die für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung ihrer Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und ihre Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben und die Vertrags- und Auftragserfüllung sicherstellen zu können.
- Der Kunde ist verpflichtet, der PVVS alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und der PVVS von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
- Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann die PVVS ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung ihrer Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen. Der Kunde kann die PVVS nicht für Folgen verpasster Informationen haftbar machen.
- Die PVVS kann die Weiterführung des Auftrages vom Erhalt der oben erwähnten Informationen abhängig machen.
III. Verschwiegenheit
- Die PVVS ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber die PVVS von dieser Verpflichtung entbindet oder soweit Bestimmungen des schweizerischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigt oder auffordert.
- Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
IV. Umfang und Ausführung des Auftrags
- Für den Umfang der von der PVVS zu erbringende Dienstleistung, ist der erteilte Auftrag massgebend. Die PVVS handelt ausschliesslich nach den Instruktionen des Auftraggebers, sie ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. In dringenden Fällen kann die PVVS von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie die mutmasslichen Interessen des Auftraggebers bestmöglich wahren soll.
- Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. Die PVVS kann sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen geeigneter Dritter bedienen. Dritte unterstehen auch der Verschwiegenheit.
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung allfälliger Mängel. Der PVVS ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
- Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgabe, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind.
V. Offenlegung von Unterlagen, Haftung
- Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Vertrages oder Auftrages durch die PVVS erforderlich sind, wahrheitsgemäss, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemässe Bearbeitung durch die PVVS möglich ist.
- Die PVVS ist verpflichtet, auf Grundlage der ihr übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen, das Konzept zu erstellen oder den Auftrag auszuführen. Die PVVS trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für die Erfüllung des Auftrages massgeblich sind.
- Die PVVS haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder bei Grobfahrlässigkeit.
- Die PVVS ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auftragserfüllung ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben.
- Für Verträge, welcher der Kunde mit Dritten abschliesst, übernimmt die PVVS keine Haftung.
VI. Honorar und Auslagen
- Das Honorar wird individuell vereinbart. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten erstellt. Kostenvoranschläge sind für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
- Neben dem Honoraranspruch hat die PVVS Anspruch auf Erstattung der anfallenden Auslagen.
- Die PVVS kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen, sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Dienstleistungen und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann die PVVS die Erbringung weiterer Dienstleistungen von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
VII. Beendigung des Auftrags
- Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen, durch Ablauf einer allfälligen vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf.
- Der Auftrag erlischt mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Kunden. In einem dieser Fälle wird der Auftrag neu verhandelt.
- Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen werden. Bei Widerruf des Auftrags durch die PVVS sind zur Vermeidung von Schäden beim Kunden in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
VIII. Schlussbestimmungen
- Die PVVS hat das Recht, genügend qualifizierte Stellvertreter zu ernennen.
- Die PVVS wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.
- Erfüllungsort ist der Sitz der PVVS in Oerlikon, Zürich.
- Der erteilte Auftrag untersteht schweizerischem Recht.
- Für Streitigkeiten aus einem Auftrag richtet sich die örtliche Zuständigkeit am Sitz des Auftragnehmers des Gerichts nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung.