Auf einen Blick
Wer die Krankenkasse in der Schweiz rechtzeitig wechselt, spart bei der Grundversicherung schnell mehrere hundert Franken pro Jahr. Wir zeigen Fristen, Kündigung und die grössten Sparhebel.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung können Sie jedes Jahr auf den 31. Dezember kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer Krankenkasse eingehen.
- Die Grundversicherung ist bei allen Kassen gesetzlich identisch. Es lohnt sich also, allein auf Prämie und Service zu achten.
- Keine Krankenkasse darf Sie für die Grundversicherung ablehnen. Bei der Zusatzversicherung gibt es dagegen eine Gesundheitsprüfung.
- Die grössten Sparhebel sind eine höhere Franchise und ein alternatives Modell wie Hausarzt, HMO oder Telmed.
- Ein Wechsel der Grundversicherung spart oft mehrere hundert Franken pro Jahr, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern.
Wann kann ich die Krankenkasse in der Schweiz wechseln?
Die obligatorische Grundversicherung können Sie in der Schweiz einmal pro Jahr auf den 31. Dezember wechseln. Ihre schriftliche Kündigung muss dafür bis spätestens 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eingehen.
Wer nur die Franchise erhöhen will, hat etwas mehr Zeit. Eine höhere Franchise innerhalb der gleichen Kasse ist je nach Anpassung bis Ende Jahr möglich. Für einen Kassenwechsel und für eine tiefere Franchise gilt aber immer der 30. November.
Wichtig ist der Eingang, nicht der Poststempel. Versenden Sie die Kündigung darum am besten bis Mitte November per Einschreiben oder A-Post Plus, damit sie rechtzeitig ankommt.
Wie kündige ich meine Krankenkasse richtig?
Eine Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich erfolgen und fristgerecht eingehen. In fünf Schritten gehen Sie auf Nummer sicher.
- Neue Krankenkasse vergleichen. Prüfen Sie Prämien, Modell und Franchise verschiedener Kassen, bevor Sie kündigen.
- Neue Grundversicherung beantragen. Schliessen Sie die neue Grundversicherung ab, am besten bevor Sie die alte kündigen.
- Kündigung schriftlich verfassen. Nennen Sie Name, Versichertennummer und den Kündigungstermin 31. Dezember.
- Rechtzeitig versenden. Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder A-Post Plus, sodass sie bis 30. November ankommt.
- Bestätigung aufbewahren. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung beider Kassen und behalten Sie diese.
Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?
Für die Grundversicherung gilt eine Aufnahmepflicht. Keine Krankenkasse darf Sie ablehnen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand.
Anders ist es bei der Zusatzversicherung. Diese basiert auf dem Versicherungsvertragsgesetz, daher darf die Kasse eine Gesundheitsprüfung verlangen und Sie ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Kündigen Sie deshalb Ihre bestehende Zusatzversicherung nie, bevor die neue definitiv zugesagt ist.
Ein Wechsel ist ausserdem blockiert, solange offene Prämien, Kostenbeteiligungen oder Betreibungen bei Ihrer aktuellen Kasse bestehen. Begleichen Sie offene Rechnungen darum vor dem Wechsel.
Wie kann ich bei der Krankenkasse Prämien sparen?
Am meisten sparen Sie über die Franchise und das Versicherungsmodell. Beide Stellschrauben senken die Prämie, ohne dass sich die gesetzlichen Leistungen ändern.
- Höhere Franchise. Wer selten zum Arzt geht, fährt mit der Maximalfranchise von 2'500 Franken oft günstiger.
- Alternatives Modell. Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle sind spürbar günstiger als das Standardmodell mit freier Arztwahl.
- Prämienregion und Kasse. Die Prämien unterscheiden sich je nach Kanton, Region und Anbieter teils deutlich.
- Prämienverbilligung prüfen. Bei tieferem Einkommen haben Sie je nach Kanton Anspruch auf eine kantonale Prämienverbilligung.
Die Prämien für die Grundversicherung lassen sich zudem in der Steuererklärung abziehen. Wie Sie weitere Abzüge nutzen, lesen Sie in unserem Beitrag zu Steuern sparen in Zürich.

Grundversicherung oder Zusatzversicherung. Worauf Sie beim Wechsel achten
Beim Wechsel müssen Sie Grundversicherung und Zusatzversicherung getrennt betrachten. Die Grundversicherung ist überall gleich, die Zusatzversicherung unterscheidet sich stark.
Die Grundversicherung deckt gesetzlich definierte Leistungen ab, die bei jeder Kasse identisch sind. Hier zählt nur der Preis. Die Zusatzversicherung deckt freiwillige Leistungen wie Halbprivat, Zahn oder Alternativmedizin und ist von Kasse zu Kasse verschieden.
Sie können Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Kassen führen. Oft lohnt es sich, die günstigste Grundversicherung zu wählen und die Zusatzversicherung dort zu lassen, wo Sie gute Konditionen haben. Eine unabhängige Krankenkassenberatung findet die passende Kombination für Sie.

Warum sich eine unabhängige Krankenkassenberatung lohnt
Bei über 50 Krankenkassen und tausenden Tarifkombinationen ist der Vergleich aufwändig. Eine unabhängige Beratung spart Ihnen Zeit und findet die für Sie günstigste Lösung.
Die PVVS Finanzkompetenz AG ist eine unabhängige Finanzberatung mit Sitz in Zürich. Wir arbeiten honorarbasiert und ohne Provisionen einzelner Kassen, damit unser Vergleich allein Ihren Interessen dient.
Wir prüfen Grundversicherung, Modell und Franchise sowie Ihre Versicherungen insgesamt und zeigen Ihnen, wo Sie ohne Leistungsverlust sparen. Auch Ihre Steuern beziehen wir mit ein, denn Prämien und Abzüge hängen zusammen. Gerne beraten wir Sie persönlich in Zürich.
Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel
Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Die Grundversicherung können Sie auf den 31. Dezember wechseln. Ihre Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der Krankenkasse eingehen, entscheidend ist der Eingang. Für eine höhere Franchise haben Sie je nach Kasse bis Ende Jahr Zeit.
Muss ich für den Wechsel meine alte Krankenkasse selbst kündigen?
Ja, bei der Grundversicherung kündigen Sie in der Regel selbst schriftlich und fristgerecht bis 30. November. Schliessen Sie zuerst die neue Grundversicherung ab und kündigen Sie erst danach die alte, damit keine Deckungslücke entsteht.
Kann die neue Krankenkasse mich ablehnen?
Für die Grundversicherung gilt eine Aufnahmepflicht, keine Kasse darf Sie ablehnen. Bei der Zusatzversicherung ist eine Ablehnung dagegen möglich, weil hier eine Gesundheitsprüfung erlaubt ist. Kündigen Sie die Zusatzversicherung darum nie vor der definitiven Zusage.
Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel überhaupt?
In vielen Fällen ja. Da die Grundversicherung bei allen Kassen identisch ist, sparen Sie mit der günstigeren Kasse mehrere hundert Franken pro Jahr, ohne Leistungseinbussen. Ein jährlicher Vergleich lohnt sich darum fast immer.
Was passiert mit meiner Zusatzversicherung beim Wechsel?
Die Zusatzversicherung bleibt unberührt, wenn Sie nur die Grundversicherung wechseln. Sie können Grund- und Zusatzversicherung problemlos bei verschiedenen Kassen führen. Prüfen Sie bei einem Wechsel der Zusatzversicherung die eigenen Fristen und die Gesundheitsprüfung.
Wie finde ich die günstigste Krankenkasse?
Vergleichen Sie Prämien für Ihr Modell und Ihre Franchise über das offizielle Vergleichsportal des Bundes oder mit einer unabhängigen Beratung. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Service und Abrechnung. Eine Beratung nimmt Ihnen den Vergleich ab.
Fazit. Jährlich vergleichen und unkompliziert wechseln
Ein Wechsel der Krankenkasse in der Schweiz ist unkompliziert und spart oft viel Geld. Weil die Grundversicherung überall gleich ist, verlieren Sie dabei keine Leistung. Wichtig sind nur die Frist vom 30. November und der richtige Ablauf.
Wenn Sie den Vergleich nicht selbst machen möchten, übernehmen wir das gerne für Sie. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch und wir finden die passende Krankenkasse für Ihre Situation.




