Vorsorge

AHV-Rente 2027. Das ändert sich bei AHV, Säule 3a und Pensionskasse

Nikeas Skarlakidis21. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
AHV-Rente 2027, pensioniertes Paar prüft das Haushaltsbudget in einer Zürcher Wohnung (Symbolbild, KI-generiert)Symbolbild (KI-generiert)

Auf einen Blick

Ab 1. Januar 2027 steigt die AHV-Maximalrente auf 2560 Franken, die Minimalrente auf 1280 Franken. Auch Säule 3a, BVG-Grenzbeträge und Ergänzungsleistungen werden angepasst.

Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2026 entschieden, die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2027 um rund 1,59 Prozent zu erhöhen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Die Anpassung betrifft nicht nur die Renten, sondern auch die Säule 3a, die Pensionskasse und die Ergänzungsleistungen. Hier finden Sie alle neuen Beträge und was sie für Sie konkret bedeuten.

Wie hoch ist die AHV-Rente ab 2027?

Ab Januar 2027 beträgt die minimale AHV- und IV-Rente 1280 Franken pro Monat (bisher 1260 Franken), die maximale Rente 2560 Franken (bisher 2520 Franken). Diese Werte gelten für Einzelpersonen mit voller Beitragsdauer. Wer Beitragslücken hat, erhält eine entsprechend gekürzte Teilrente.

  • Minimalrente steigt um 20 Franken pro Monat, also 240 Franken pro Jahr.
  • Maximalrente steigt um 40 Franken pro Monat, also 480 Franken pro Jahr.
  • Ehepaare erhalten zusammen weiterhin höchstens 150 Prozent der Maximalrente. Das ergibt neu 3840 Franken pro Monat (bisher 3780 Franken).
  • Automatische Anpassung. Sie müssen nichts beantragen. Die Ausgleichskasse zahlt den neuen Betrag ab der Januarrente 2027 aus.
AHV-Rente 2027 Erhöhung, Hände legen Franken-Münzen in eine Schale (Symbolbild, KI-generiert)Symbolbild (KI-generiert)

Warum steigen die AHV-Renten 2027?

Die Renten werden turnusgemäss alle zwei Jahre überprüft. Grundlage ist der gesetzliche Mischindex, der zur Hälfte die Preisentwicklung und zur Hälfte die Lohnentwicklung abbildet. So sollen die Renten mit Teuerung und Wohlstand einigermassen Schritt halten. Bereits per 2025 waren die Minimalrente um 35 Franken und die Maximalrente um 70 Franken angehoben worden.

Die Erhöhung kostet insgesamt rund 1055 Millionen Franken. Davon entfallen 940 Millionen auf die AHV und 115 Millionen auf die IV. Der Bund trägt 190 Millionen bei der AHV (sein Anteil an den AHV-Ausgaben beträgt 20,2 Prozent) und 44 Millionen bei der IV. Die Zahlen stammen aus der Medienmitteilung des Bundesrats.

Was ändert sich 2027 bei der Säule 3a?

Der maximale Steuerabzug für die gebundene Selbstvorsorge steigt 2027 auf 7373 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse (bisher 7258 Franken). Ohne 2. Säule dürfen Sie neu bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens aber 36’864 Franken (bisher 36’288 Franken).

Für Ihre Steuerplanung heisst das konkret. Passen Sie Ihren Dauerauftrag oder Ihre Einzahlung für 2027 an, damit Sie den vollen Abzug ausschöpfen. Wer in früheren Jahren nicht voll einbezahlt hat, kann Lücken unter Umständen nachholen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag Säule 3a nachzahlen.

Säule 3a 2027 Maximalbetrag planen, Frau am Laptop in einer Zürcher Wohnung (Symbolbild, KI-generiert)Symbolbild (KI-generiert)

Welche BVG-Grenzbeträge gelten 2027 für die Pensionskasse?

In der beruflichen Vorsorge steigt die Eintrittsschwelle auf 23’040 Franken (bisher 22’680 Franken) und der Koordinationsabzug auf 26’880 Franken (bisher 26’460 Franken). Diese Werte leiten sich gesetzlich von der maximalen AHV-Rente ab und bewegen sich deshalb automatisch mit.

  • Teilzeit und tiefe Pensen. Wer bei einem Arbeitgeber zwischen 22’680 und 23’040 Franken verdient, fällt 2027 aus der obligatorischen BVG-Versicherung. Prüfen Sie in diesem Fall Ihren Versicherungsausweis.
  • Leicht tieferer versicherter Lohn. Bei Kassen, die nur das BVG-Minimum versichern, sinkt der koordinierte Lohn durch den höheren Abzug um 420 Franken. Die Sparbeiträge fallen dadurch minim tiefer aus.
  • Einkauf prüfen. Ein freiwilliger Einkauf kann Lücken schliessen und Steuern sparen. Mehr dazu im Artikel Pensionskasse einkaufen.

Was zahlen Selbständige und Nichterwerbstätige 2027?

Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige steigt von 530 auf 541 Franken pro Jahr. Für die freiwillige AHV/IV im Ausland erhöht sich der Mindestbeitrag von 1010 auf 1030 Franken. Wer Beiträge zu tief einzahlt, riskiert Beitragslücken und damit eine gekürzte Rente.

Wie werden Ergänzungsleistungen 2027 angepasst?

Für Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen (EL und ÜL) steigt der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf bei Alleinstehenden auf 21’000 Franken pro Jahr (bisher 20’670 Franken) und bei Ehepaaren auf 31’500 Franken (bisher 31’005 Franken).

Auch die Höchstbeträge für die Miete werden an die Teuerung angepasst. In Grosszentren wie der Stadt Zürich (Region 1) liegt der jährliche Höchstbetrag neu bei 19’260 Franken. Diese Anpassungen kosten Bund und Kantone zusammen rund 21 Millionen Franken. Wer knapp über der EL-Grenze lag, sollte 2027 einen neuen Anspruch prüfen lassen.

Ergänzungsleistungen 2027 Zürich, ältere Frau am Fenster mit Blick über die Dächer (Symbolbild, KI-generiert)Symbolbild (KI-generiert)

Was sollten Sie jetzt tun?

Die Erhöhung ist moderat, aber sie verschiebt mehrere Stellschrauben gleichzeitig. Vier Punkte lohnen sich bis Ende 2026 zu prüfen.

  • Säule 3a für 2026 voll einzahlen (noch 7258 Franken) und den Dauerauftrag für 2027 auf 7373 Franken erhöhen.
  • Rentenschätzung einholen. Ein individueller Kontoauszug bei der Ausgleichskasse zeigt allfällige Beitragslücken.
  • Pensionskassenausweis 2027 prüfen, vor allem bei Teilzeit oder mehreren Arbeitgebern.
  • Rente und Kapital gemeinsam planen. Die AHV deckt nur einen Teil des gewohnten Einkommens. Wie Sie die Lücke schliessen, zeigt unser Beitrag Rente oder Kapital.

Möchten Sie wissen, wie sich die neuen Werte auf Ihre persönliche Situation auswirken? In der Vorsorgeberatung rechnen wir Ihre Rentenlücke durch und zeigen, welche Massnahmen sich 2027 lohnen. Für Personen kurz vor der Pensionierung empfehlen wir die Pensionsplanung.

Häufige Fragen zur AHV-Rente 2027

Wie hoch ist die AHV-Rente 2027?

Die AHV-Rente 2027 beträgt mindestens 1280 und höchstens 2560 Franken pro Monat für Einzelpersonen mit voller Beitragsdauer. Das sind 20 beziehungsweise 40 Franken mehr als 2026. Wer Beitragslücken hat, erhält eine Teilrente, die anteilsmässig tiefer ausfällt. Ehepaare erhalten zusammen höchstens 3840 Franken pro Monat.

Wann wird die AHV-Rente erhöht?

Die AHV-Rente wird per 1. Januar 2027 erhöht, also bereits mit der ersten Rentenzahlung im neuen Jahr. Der Bundesrat hat die Anpassung am 2. Oktober 2026 beschlossen. Die Erhöhung erfolgt automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen bei der Ausgleichskasse nichts beantragen oder melden.

Wie viel darf ich 2027 in die Säule 3a einzahlen?

Sie dürfen 2027 bis zu 7373 Franken in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 36’864 Franken. Der Betrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar, sofern Sie im Jahr der Einzahlung erwerbstätig sind.

Wie oft wird die AHV-Rente angepasst?

Die AHV-Rente wird in der Regel alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Grundlage ist der Mischindex, der beide Grössen je zur Hälfte gewichtet. Steigt die Teuerung stark an, kann der Bundesrat die Renten auch früher anpassen. Die letzte Erhöhung vor 2027 erfolgte per Januar 2025.

Was bedeutet der höhere Koordinationsabzug für meine Pensionskasse?

Der höhere Koordinationsabzug von 26’880 Franken senkt den versicherten Lohn in Kassen, die nur das BVG-Minimum versichern. Ihre Sparbeiträge fallen dadurch leicht tiefer aus. Viele Pensionskassen haben jedoch eigene Reglemente mit tieferem oder lohnabhängigem Abzug. Ihr Versicherungsausweis 2027 zeigt die konkrete Auswirkung.

Gilt die Erhöhung auch für die IV-Rente?

Ja, die Erhöhung gilt auch für die IV-Rente. Die minimale ganze IV-Rente steigt 2027 auf 1280 Franken, die maximale auf 2560 Franken pro Monat. Für Teilrenten gilt die Erhöhung anteilsmässig. Die Mehrkosten für die IV belaufen sich laut Bundesrat auf rund 115 Millionen Franken pro Jahr.

Quelle für alle Beträge ist die Medienmitteilung des Bundesrats vom 2. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Für eine verbindliche Rentenberechnung wenden Sie sich an Ihre Ausgleichskasse.

Über den Autor

Nikeas Skarlakidis

Nikeas Skarlakidis

CEO

Nikeas leitet die PVVS Finanzkompetenz AG und berät Privatkunden und KMU zu Vorsorge, Anlagen und Versicherungen.

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