Vorsorge

Das 3 Säulen System der Schweiz einfach erklärt

AHV, Pensionskasse und Säule 3a – wie die drei Säulen zusammenspielen und was Sie wissen müssen

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Kurzantwort

Das 3 Säulen System der Schweiz besteht aus der AHV (1. Säule), der Pensionskasse (2. Säule) und der privaten Vorsorge/Säule 3a (3. Säule). Zusammen sichern sie den Lebensstandard im Alter.

Überblick: Die drei Säulen der Schweizer Vorsorge

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen, die zusammen den Lebensstandard im Alter sichern sollen:

1. Säule (AHV/IV): Staatliche Vorsorge – sichert das Existenzminimum

2. Säule (BVG/Pensionskasse): Berufliche Vorsorge – ergänzt die AHV, um den gewohnten Lebensstandard annähernd zu halten

3. Säule (Säule 3a/3b): Private Vorsorge – schliesst die verbleibende Lücke individuell

Das Ziel: AHV und PK zusammen sollen rund 60% des letzten Lohns ersetzen. Die 3. Säule schliesst die restliche Lücke.

1. Säule: AHV – Die staatliche Grundsicherung

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist obligatorisch für alle in der Schweiz lebenden und arbeitenden Personen. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die heutigen Erwerbstätigen finanzieren die heutigen Rentner.

  • Beiträge: 8.7% des Bruttolohns (je 4.35% Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  • Minimale Rente: CHF 1'268/Monat (bei voller Beitragsdauer)
  • Maximale Rente: CHF 2'535/Monat (bei voller Beitragsdauer und genügend hohem Einkommen)
  • Ehepaar-Plafonierung: Max. 150% der Maximalrente (CHF 3'803/Monat)
  • Rentenalter: 65 Jahre (Frauen schrittweise angepasst seit AHV-21-Reform)

PVVS Expertentipp

Bereits ein einziges fehlendes Beitragsjahr reduziert Ihre AHV-Rente dauerhaft um ca. 2.3%. Prüfen Sie Ihren Auszug aus dem individuellen Konto (IK) bei der AHV-Ausgleichskasse auf Lücken.

2. Säule: Pensionskasse – Die berufliche Vorsorge

Die 2. Säule ist für Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn über CHF 22'680 (Eintrittsschwelle 2026) obligatorisch. Sie funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Jede Person spart ihr eigenes Alterskapital an.

  • Obligatorisch versicherter Lohn: CHF 22'680 bis CHF 90'720 (2026)
  • Altersgutschriften: 7–18% des versicherten Lohns (altersabhängig)
  • Umwandlungssatz (Minimum BVG): 6.8% – d.h. pro CHF 100'000 Kapital gibt es CHF 6'800 Rente/Jahr
  • Freiwillige Einkäufe: Möglich und vollständig steuerabzugsfähig
  • Wahl bei Pensionierung: Kapital, Rente oder Mischform

3. Säule: Private Vorsorge – Ihre individuelle Ergänzung

Die 3. Säule ist freiwillig und unterteilt sich in Säule 3a (gebunden) und Säule 3b (frei):

  • Säule 3a (gebunden): Steuerlich privilegiert, Maximalbetrag CHF 7'258/Jahr (2026). Einzahlungen zu 100% vom steuerbaren Einkommen abziehbar
  • Säule 3b (frei): Keine steuerlichen Vorteile bei der Einzahlung, dafür flexible Verfügbarkeit. Umfasst Sparkonten, Wertschriften, Lebensversicherungen
  • Bezug Säule 3a: Frühestens 5 Jahre vor AHV-Alter, bei Wohneigentum, Auswanderung oder Selbstständigkeit
  • Bezugsbesteuerung: Einmalige Kapitalleistungssteuer (ca. 5–10% je nach Kanton)

PVVS Expertentipp

Verteilen Sie Ihre Säule 3a auf 3–5 verschiedene Konten. Beim Bezug im Alter können Sie diese über mehrere Jahre verteilt auflösen und so die Steuerprogression brechen.

Beratung in Zürich & Region

In Zürich sind die Lebenshaltungskosten hoch – die 1. und 2. Säule reichen für die meisten Zürcher nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Die private Vorsorge (3. Säule) ist daher besonders wichtig. Unsere Berater in Zürich-Oerlikon analysieren Ihre gesamte Vorsorgesituation über alle drei Säulen und zeigen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.

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